Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Die Rede ist von dem zentralen Instrument im Arbeitsschutz. Der Gesetzgeber nimmt jeden Arbeitgeber in die Pflicht und Verantwortung eine Gefährdungsbeurteilung regelmäßig durchzuführen und zu dokumentieren.
Ist Ihre Gefährdungsbeurteilung älteren Semesters und muss dringend auf Stand gebracht werden? Sie möchten ein einfaches und praktikables Konzept implementieren, dass Ihre Führungskräfte eigenhändig weiterführen können?
Oder möchten Sie der Betriebsblindheit entgegenwirken und wünschen sich den Expertenblick von Außen?
plus unterstützt Sie tatkräftig bei der Durchführung in Konzeption, Moderation, mit fachlicher Expertise, umsetzbaren Lösungen und größter Sorgfalt. Dabei stimmen wir gemeinsam die passende Vorgehensweise ab. Mit dem Ergebnis einer unternehmensspezifischen Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung tun Sie nicht nur dem Gesetz genüge, sondern können auch langfristig die kontinuierliche Verbesserung Ihrer Arbeitsbedingungen verfolgen.
Ermittlung psychischer Belastungen
Das liegt ganz an Ihnen. Denn unter dem Begriff psychische Belastung bezeichnet man zunächst neutral all das, was von Außen auf die menschliche Psyche einwirkt und eine spezifische Auswirkung beim Individuum zur Folge hat.
In der Arbeitswelt können zu hohe oder zu niedrige Anforderungen, monotone Tätigkeiten, unzureichende Informationen, zu wenig Entscheidungsspielraum oder mangelnde soziale Unterstützung psychische Fehlbeanspruchung zur Folge haben.
Gleich der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung haben Arbeitgeber explizit die psychischen Fehlbelastungen zu ermitteln und Optimierungsmaßnahmen umzusetzen. Denn sind Beschäftigte mittel- und langfristig psychischen Fehlbelastungen ausgesetzt, kann sich das nachteilig auf die Leistungsfähigkeit und den Gesundheitszustand auswirken.